Artikel 20 der 2010 erlassenen Verordnung zur Umsetzung des „Gesetzes zur türkischen Staatsbürgerschaft“, in der die Anforderungen für Ausländer zum Erwerb der türkischen Staatsbürgerschaft festgelegt sind, wurde durch das von Präsident Erdogan am 19. September 2018 unterzeichnete Präsidialdekret geändert. Das Dekret mit der Nummer 106 wurde im veröffentlicht Amtsblatt und trat mit diesem Datum in Kraft.
Basierend auf dem geänderten Text wurde das für die Beantragung der Staatsbürgerschaft erforderliche feste Kapital von 2 Millionen US-Dollar auf 500.000 US-Dollar reduziert. Gemäß der neuen Regelung können Ausländer, die Immobilien in der Türkei im Wert von mindestens 400.000 USD (statt 1 Million USD) besitzen, die türkische Staatsbürgerschaft beantragen. Bitte beachten Sie, dass die Mindestschwelle von 400.000 USD im Jahr 2022 von zuvor 250.000 USD erhöht wurde. Der Ausdruck „Beschäftigung von mindestens 100 Personen“, der zu den Voraussetzungen für die Staatsbürgerschaft gehört, wurde in „50 Personen“ geändert. Der Betrag der bei Banken in der Türkei zu haltenden Einlagen zum Erwerb der Staatsbürgerschaft wurde ebenfalls von 3 Millionen US-Dollar auf 500.000 US-Dollar reduziert.
Andererseits sollten ausländische Investoren die Immobilien halten oder die Mindestgrenze für Finanzinvestitionen für mindestens drei Jahre beibehalten, um die Kriterien für die türkische Staatsbürgerschaft zu erfüllen.
Eine ausländische Person, die eine der folgenden Bedingungen erfüllt, kann die türkische Staatsbürgerschaft erwerben:
Die Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Umsetzung des türkischen Staatsbürgerschaftsgesetzes tritt am Tag ihrer Veröffentlichung (19. September 2018) in Kraft.
Link Bewerbungsformular:
https://www.nvi.gov.tr/PublishingImages/Lists/PageContents/NewForm/Vat-4_Istisnai_Olarak_Kazanma.pdf
Link zum Kodex zum außergewöhnlichen Erwerb der türkischen Staatsbürgerschaft
https://www.nvi.gov.tr/ministry-of-the-interior
ANFORDERUNGEN FÜR AUSLÄNDER, DIE IMMOBILIEN IN DER TÜRKEI KAUFEN, UM DIE STAATSBÜRGERSCHAFT ZU BEANTRAGEN
• Kauf einer Immobilie im Wert von min. 400.000 US-Dollar
• Zahlung des betreffenden Betrags per Banküberweisung
• Bewahrung der Immobilie für mindestens 3 Jahre
Erforderliche Unterlagen für die Bewerbung
Antragsbehörde und Verfahren
Auf schriftliche Anweisung des Ministeriums wird vom Gouverneursamt, in dem sich der Ausländer befindet, oder von den Auslandsvertretungen (falls sich die Person im Ausland befindet) eine Staatsbürgerschaftsakte mit den Antragsunterlagen über den Antragsteller erstellt.
Bewerbungen per Post werden nicht akzeptiert.
Einbürgerungsanträge für unmündige oder urteilsunfähige Personen werden von ihren Eltern oder Erziehungsberechtigten gestellt.
Als Antragsdatum gilt das Datum der Aufnahme des Antragsformulars des Antragstellers durch die Antragsbehörde.
Der Prozess der Validierung von offiziellen Dokumenten, die von ausländischen Behörden ausgestellt wurden, wird gemäß Artikel 167 der Verordnung zur Durchführung des Bevölkerungsdienstleistungsgesetzes durchgeführt.
Es reicht aus, dass die von Ausländern, die die türkische Staatsbürgerschaft erwerben möchten, von den ausländischen Behörden abgenommenen Dokumente wie Diplome, Pässe ins Türkische übersetzt und zum Zeitpunkt der Antragstellung notariell beglaubigt werden.
Bei Bedarf kann die Genehmigung des ursprünglichen Aufenthaltstitels auch durch die Landesdirektionen erfolgen.