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So beantragen Sie die türkische Staatsbürgerschaft

Artikel 20 der 2010 erlassenen Verordnung zur Umsetzung des „Gesetzes zur türkischen Staatsbürgerschaft“, in der die Anforderungen für Ausländer zum Erwerb der türkischen Staatsbürgerschaft festgelegt sind, wurde durch das von Präsident Erdogan am 19. September 2018 unterzeichnete Präsidialdekret geändert. Das Dekret mit der Nummer 106 wurde im veröffentlicht Amtsblatt und trat mit diesem Datum in Kraft.

Basierend auf dem geänderten Text wurde das für die Beantragung der Staatsbürgerschaft erforderliche feste Kapital von 2 Millionen US-Dollar auf 500.000 US-Dollar reduziert. Gemäß der neuen Regelung können Ausländer, die Immobilien in der Türkei im Wert von mindestens 400.000 USD (statt 1 Million USD) besitzen, die türkische Staatsbürgerschaft beantragen. Bitte beachten Sie, dass die Mindestschwelle von 400.000 USD im Jahr 2022 von zuvor 250.000 USD erhöht wurde. Der Ausdruck „Beschäftigung von mindestens 100 Personen“, der zu den Voraussetzungen für die Staatsbürgerschaft gehört, wurde in „50 Personen“ geändert. Der Betrag der bei Banken in der Türkei zu haltenden Einlagen zum Erwerb der Staatsbürgerschaft wurde ebenfalls von 3 Millionen US-Dollar auf 500.000 US-Dollar reduziert.

Andererseits sollten ausländische Investoren die Immobilien halten oder die Mindestgrenze für Finanzinvestitionen für mindestens drei Jahre beibehalten, um die Kriterien für die türkische Staatsbürgerschaft zu erfüllen.

Eine ausländische Person, die eine der folgenden Bedingungen erfüllt, kann die türkische Staatsbürgerschaft erwerben:

  • Eine ausländische Person, die eine Anlageinvestition in Höhe von mindestens 500.000 USD getätigt hat und diese Investition vom Wirtschaftsministerium festgestellt wurde,
  • Eine ausländische Person, die eine Immobilie im Wert von mindestens 400.000 USD erworben hat, unter der Bedingung, dass die Eigentumsurkunde mit einem Vermerk versehen wurde, dass die Immobilie drei Jahre lang nicht verkauft wird, und wenn ein solcher Erwerb vom Umweltministerium festgelegt wurde und Urbanisierung,
  • Eine ausländische Person, die mindestens 50 Personen beschäftigt und wenn eine solche Beschäftigung vom Ministerium für Arbeit und soziale Sicherheit festgestellt wurde,
  • Eine ausländische Person, die mindestens 500.000 USD bei einer in der Türkei tätigen Bank eingezahlt hat, unter der Bedingung, dass dieser Betrag drei Jahre lang auf dem Konto gehalten wird und wenn diese Einzahlung von der Bankenregulierungs- und Aufsichtsbehörde festgelegt wurde,
  • Eine ausländische Person, die Staatsschuldverschreibungen in Höhe von mindestens 3.000.000 USD erworben hat, unter der Bedingung, dass dieser Betrag drei Jahre lang gehalten wird und wenn ein solcher Erwerb vom Under Secretary of Treasury festgelegt wird.

Die Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Umsetzung des türkischen Staatsbürgerschaftsgesetzes tritt am Tag ihrer Veröffentlichung (19. September 2018) in Kraft.

Link Bewerbungsformular:
https://www.nvi.gov.tr/PublishingImages/Lists/PageContents/NewForm/Vat-4_Istisnai_Olarak_Kazanma.pdf

Link zum Kodex zum außergewöhnlichen Erwerb der türkischen Staatsbürgerschaft
https://www.nvi.gov.tr/ministry-of-the-interior

ANFORDERUNGEN FÜR AUSLÄNDER, DIE IMMOBILIEN IN DER TÜRKEI KAUFEN, UM DIE STAATSBÜRGERSCHAFT ZU BEANTRAGEN

• Kauf einer Immobilie im Wert von min. 400.000 US-Dollar
• Zahlung des betreffenden Betrags per Banküberweisung
• Bewahrung der Immobilie für mindestens 3 Jahre

Erforderliche Unterlagen für die Bewerbung

  • Antragsformular (VAT-4)
  • 2 Biometrische Fotos (50 x 60 mm), weißer Hintergrund, ermittelt von der ICAO
  • Ein Reisepass oder ein ähnliches Dokument, aus dem der aktuelle Status (Staatsbürgerschaft) der Person hervorgeht, oder ein ähnliches Dokument, wenn die Person staatenlos ist, ein entsprechendes gesetzlich vorgeschriebenes Dokument, sofern es möglich ist, ein solches Dokument zu erhalten
  • Zivilstandsbescheinigung: Bei Eheschließung Heiratsurkunde, bei Scheidung Trennungsurkunde. Falls verwitwet, Sterbeurkunde des Ehepartners.
  • Eine Bescheinigung wie eine Geburtsurkunde oder eine Kopie des Personalregisters, aus der die Identität der Person hervorgeht, und bei einer Eheschließung eine Kopie aus dem Personalregister, aus der die familiäre Bindung des Ehepartners und der Kinder hervorgeht.
  • Wenn die Person den Monat und das Datum des „Geburtsdatums“ nicht hat, ein Dokument, das von den zuständigen Behörden ihres Landes zur Vervollständigung des Geburtsdatums angefordert wird. Falls dieses Dokument nicht erhalten werden kann, ist die unterzeichnete Erklärung des Antragstellers, dass er/sie die Transaktion akzeptiert, gemäß Artikel 39 des Bevölkerungsdienstleistungsgesetzes Nr.
  • Eine Quittung, aus der hervorgeht, dass die Servicegebühr beim Finanzministerium hinterlegt wurde.

Antragsbehörde und Verfahren

Auf schriftliche Anweisung des Ministeriums wird vom Gouverneursamt, in dem sich der Ausländer befindet, oder von den Auslandsvertretungen (falls sich die Person im Ausland befindet) eine Staatsbürgerschaftsakte mit den Antragsunterlagen über den Antragsteller erstellt.

Bewerbungen per Post werden nicht akzeptiert.

Einbürgerungsanträge für unmündige oder urteilsunfähige Personen werden von ihren Eltern oder Erziehungsberechtigten gestellt.

Als Antragsdatum gilt das Datum der Aufnahme des Antragsformulars des Antragstellers durch die Antragsbehörde.

Der Prozess der Validierung von offiziellen Dokumenten, die von ausländischen Behörden ausgestellt wurden, wird gemäß Artikel 167 der Verordnung zur Durchführung des Bevölkerungsdienstleistungsgesetzes durchgeführt.

Es reicht aus, dass die von Ausländern, die die türkische Staatsbürgerschaft erwerben möchten, von den ausländischen Behörden abgenommenen Dokumente wie Diplome, Pässe ins Türkische übersetzt und zum Zeitpunkt der Antragstellung notariell beglaubigt werden.

Bei Bedarf kann die Genehmigung des ursprünglichen Aufenthaltstitels auch durch die Landesdirektionen erfolgen.

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