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Erbgesetze und Testamente

Die Erbgesetze werden in der Türkei sehr unterschiedlich sein. Ehegatten und Blutsverwandte haben automatisch Anspruch auf etwaige Vermögenswerte. Aus diesem Grund errichten viele Türken kein Testament. In Ihrem Heimatland erstellte Testamente über Vermögenswerte in der Türkei können die Erbgesetze nur dann außer Kraft setzen, wenn ein Richter dies genehmigt. Nach türkischem Recht empfehlen wir Ihnen daher dringend, als ausländischer Investor in der Türkei gut organisiert zu sein, damit Sie Ihr Vermögen problemlos an Ihre Lieben weitergeben können.

Ein weiteres Thema, das ausländische Käufer anlockt, ist das Erbrecht in der Türkei. Da es keine Erbschaftssteuer gibt, erfreuen sich Immobilieninvestitionen im Land von Jahr zu Jahr größerer Beliebtheit. Für diesen Diskussionsbereich empfehlen wir Ihnen außerdem, sich unabhängig von einem Anwalt beraten zu lassen, da sich die Situation und die persönlichen Umstände jedes Einzelnen auf den Prozess und das Ergebnis auswirken können. Das britische Generalkonsulat in Istanbul hat diese Liste englischsprachiger, zugelassener Anwälte erstellt, die von der britischen Regierung empfohlen werden und helfen und unterstützen können. Für die vollständige Liste und weitere Hinweise klicken Sie bitte hier .

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