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Nachrichten Militärische Durchsuchungen ausländischer Immobilieninvestoren in der Türkei aufgehoben

25 Aug 2017


Ein Schlüsselelement des ausländischen Kaufprozesses in der Türkei wurde in mehreren Provinzen entfernt, sodass Investoren den Kauf innerhalb eines Tages abschließen können. Ausländische Investoren werden vor dem Kauf der Immobilie keiner militärischen Durchsuchung mehr unterzogen - einer bürokratischen Übung, die etwa 300 GBP kostet, um sicherzustellen, dass sie keine Bedrohung für die nationale Sicherheit darstellen.

Dies ermöglicht nun den Kauf der Immobilie und die Eigentumsurkunden (oder Tapu auf Türkisch), die am selben Tag in den Händen der Käufer liegen - der gleiche Vorgang für Türken. Die militärische Suche wurde nach Vereinbarungen zwischen dem Generalstab, dem Ministerium für nationale Verteidigung, dem Ministerium für Umwelt und Stadtplanung und der Generaldirektion des Grundbuchkadasters aufgehoben.

In den Provinzen Aydın, Aksaray, Adıyaman, Çankırı, Çorum, Isparta, Kahramanmaraş, Karabük, Kastamonu, Kırşehir, Nevşehir, Niğde, Samsun, Sinop, Usak und Yozgat wurden Suchanfragen aufgehoben.

Ausländische Investoren können jedoch aufgrund der Lage in der Nähe der griechischen Insel Samos immer noch keine Immobilien auf der Dilek-Halbinsel von Aydin kaufen.

Es gab keine Anzeichen dafür, dass das militärische Suchelement in anderen Gebieten der Türkei aufgehoben wird, insbesondere in Hotspots für ausländische Immobilien in Istanbul, Antalya und der Provinz Mugla, in der Bodrum, Marmaris und Fethiye beheimatet sind.

Die militärische Suche besteht seit 2004, als die Türkei ihren inländischen Immobilienmarkt erstmals für Ausländer öffnete.

Dann könnte die Suche bis zu drei Monate dauern. Dies war jedoch eine Gelegenheit für alle Arten von Betrug und Kriminellen, die Immobilie mehrmals weiterzuverkaufen oder die Eigentumsurkunde auf den Namen eines Freundes zu setzen, während sie mit der Investition des Käufers verschwand.

Das Gesetz wurde im Mai 2011 geändert, als erklärt wurde, dass eine militärische Durchsuchung eines ausländischen Käufers nicht erforderlich ist, wenn beispielsweise die Immobilie, die sie in einem privaten Komplex kaufen, bereits in der Vergangenheit einer militärischen Durchsuchung unterzogen wurde.

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